Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässigem Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Hier handelt es sich um keine eigene Führerscheinklasse. Sie ist der Klasse B untergeordnet.
Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung vorgesehen.