Altersbegrenzung

Das Mindestalter ist 15 Jahre. Du darfst frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters mit der Ausbildung beginnen.

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies entfällt nach Vollendung des 16. Lebensjahres.