- Antrag ab 16 ½
- theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
- nach bestandener Prüfung erhälst du eine Prüfbescheinigung, mit der auch die zweijährige Probezeit beginnt
- gefahren werden darf nur mit Begleitperson und nur in Deutschland und in Österreich bis zum 18. Geburtstag
- möglich für die Klassen B oder BE, automatisch eingeschlossen sind die Klassen AM und L
- Beantragung der Fahrerlaubnis zum 18. Geburtstag und dann erhälst du den Kartenführerschein
Voraussetzungen der Begleitperson:
- Die Person muss 30 Jahre oder älter sein.
- Sie ist seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Führerscheinklasse B).
- Sie hat nicht mehr als einen Punkt in Flensburg.