Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
- Motorleistung von nicht mehr als 11kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW