Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, mit zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg