- Kraftfahrzeuge außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A
- mit zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Führersitz
auch mit Anhänger
- mit einem zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.