Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
- einer max. Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer max. Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder Klasse L2e mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer max. Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer max. Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
- einem Gewicht in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
- einer max. Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer max. Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
- einem Gewicht in fahrbereitem Zustand <425 kg und
- höchstens zwei Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz